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„Alles nicht so schlimm?“ – Das Risiko beim Bewerbungsschummeln

„Nur ein bisschen geschummelt“, denken sich manch Bewerber:innen. Doch was sich harmlos anhört, kann schwerwiegende Folgen für deine Karriere haben. Es ist mehr als nur Kosmetik – es ist ein Vertrauensbruch, mit juristischen und beruflichen Folgen.

 


Was bedeutet Schummeln bei Bewerbungen?

 

Einige denken, ein aufgeblasenes Lebenslaufdetail oder ein retuschiertes Zeugnis wären unproblematisch. Ob eine Abi‑Reise zur fiktiven Studienzeit wird oder das Zeugnis grafisch optimiert – viele unterschätzen die Ernsthaftigkeit solcher Täuschungen. Doch genau diese Tricks können sich später als Bumerang erweisen.

 


Mögliche Konsequenzen im Überblick:

 

  • Fristlose Kündigung

    Wird die Fälschung nach deinem Jobantritt entdeckt, riskierst du eine fristlose Kündigung. Das kann selbst nach der Probezeit noch passieren, wenn beispielsweise CAD-Kenntnisse oder Zeugnisse nachträglich als gefälscht entlarvt werden.

  • Anfechtung des Arbeitsvertrages

    Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten – sofern die Täuschung entscheidend war und sie bei Kenntnis der Wahrheit niemals abgeschlossen hätten.

  • Strafrechtliche Risiken

    Urkundenfälschung, etwa bei gefälschten Abschlüssen oder Zeugnissen, kann strafrechtlich relevant sein und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

  • Ruf- und Karriereverlust

    Auch ohne strafrechtliche Folgen gilt: Wenn eine Lüge auffliegt, verlieren Personaler:innen und zukünftige Arbeitgeber:innen Vertrauen. Deine Reputation leidet – und damit auch deine Chancen auf weitere Jobs.


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Kleine Täuschungen – erlaubt oder nicht?

 

Nicht jede Schönung ist gleich Betrug. Feine Formulierungen oder harmonisierte Jobbeschreibungen sind oft toleriert. Doch sobald harte Fakten – wie Abschlüsse, Zeugnisse oder Abschlussergebnisse – bewusst verfälscht werden, wird es riskant.

 


Die Ausnahme: „Recht zur Lüge“ bei unzulässigen Fragen

 

In Vorstellungsgesprächen können Bewerber:innen bei Fragen zur Privatsphäre (z. B. Familienplanung, Religion) verweigern zu antworten – selbst eine bewusste Falschaussage ist hier rechtlich erlaubt und nicht strafbar. Das gilt aber nicht für Fragen zur Qualifikation oder Ausbildung.

 


Kurz & knapp – Was sagen Experten?

 

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Lügen im Lebenslauf sind einer der größten Fehler im Bewerbungsgespräch – gefolgt von Unpünktlichkeit, Handy-Störungen, fehlendem Rückfragen oder Unkenntnis über den eigenen Lebenslauf.

 


Fazit

 

Bewerbungsschummeln ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine riskante Strategie, die dein berufliches Fundament dauerhaft beschädigen kann. Ehrlichkeit zahlt sich aus: Statt falscher Angaben, setze auf authentische Darstellung, reflektierte Kommunikation und Transparenz. Damit erhöhst du deine echten Chancen – langfristig und ohne Rechtsrisiken.