Im Krisenjahr 2020 war Kurzarbeit eines der wichtigsten Instrumente, um Beschäftigung zu sichern und betriebliche Notlagen zu überbrücken. Hier findest du die zentrale Fragestellungen und Antworten, die Arbeitnehmer:innen insbesondere während des Corona-Lockdowns bewegt haben.
Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit – z. B. durch Auftragsmangel – bei Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber:innen können bei der Arbeitsagentur eine Ausgleichszahlung beantragen, das sogenannte Kurzarbeitergeld (KuG).
Anspruch entsteht, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall – gesetzlich definiert – vorliegt. In 2020 wurde die Schwelle für die Antragsberechtigung deutlich gesenkt: Bereits ab mindestens 10 % der Beschäftigten mit über 10 % Verdienstausfall war Kurzarbeit möglich (statt vorher ein Drittel).
Grundsätzlich bis zu 12 Monate. In Ausnahmefällen – etwa durch Krisen wie die Corona-Pandemie – konnte dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Standard: 60 % des Nettoverdienstausfalls
Mit Kind(erfreibetrag): 67 %
Während der Pandemie gab es gestaffelte Erhöhungen:
Ab dem 4. Monat: 70 % (bzw. 77 % mit Kind)
Ab dem 7. Monat: 80 % (bzw. 87 % mit Kind)
Ja – unter bestimmten Bedingungen. Neu aufgenommenes Einkommen z. B. aus einem Minijob wurde bis zur Höhe des ursprünglichen Netto-Gehalts nicht verrechnet (bis Ende 2021 befristet).
Das übernimmt der Arbeitgeber: Er meldet Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit und beantragt das KuG. Arbeitnehmer:innen selbst müssen nichts aktiv unternehmen.
Ein neues Gesetz trat am 15. März 2020 in Kraft. Es erlaubte den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld – u. a. auch für Leiharbeitnehmer:innen – und ermöglichte viele Sonderregelungen, um schnelle Hilfe in der Krise zu leisten.
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Ja. Kurzarbeit schützt nicht vor Kündigungen – weder bei personen- noch bei verhaltensbedingten Kündigungen. Unternehmer:innen dürfen kündigen, sofern etwa Umstände eine dauerhafte Einstellung der Arbeit erfordern.
Wer durch Kurzarbeit weniger als 1 200 € netto erhält, kann unter Umständen ergänzende Hartz IV-Leistungen beantragen.
Im April 2020 befanden sich Millionen Beschäftigte in Deutschland in Kurzarbeit – im April z. B. etwa 6,8 Millionen Menschen. Kurzarbeitergeld half, Beschäftigung zu sichern und die wirtschaftliche Belastung abzufedern.
Kurzarbeit war und bleibt ein zentrales Mittel, um Beschäftigung während tiefgreifender Krisen zu sichern. Durch zeitlich befristete Sonderregelungen war eine flexible und rasche Unterstützung möglich – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Beschäftigte. Wer sich informiert, kann rechtzeitig handeln und in einer unsicheren Zeit gezielt planen.