Smoke breaks sind längst nicht mehr so unproblematisch wie früher, als überall direkt am Arbeitsplatz gequalmt wurde. Heutzutage ist Schluss mit passivem Mitqualmen am Schreibtisch – das Arbeitszeitgesetz definiert klare Regeln. Doch wie sieht die Realität aus? Hier kommt ein strukturierter Überblick:
Eine Ruhephase ist Pflicht:
Bei bis zu neun Stunden Arbeitszeit stehen Arbeitnehmer:innen mindestens 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als neun Stunden müssen es sogar 45 Minuten sein.
Diese Pausen stehen allen Beschäftigten zu – egal ob Raucher:in oder nicht.
Kurz: Raucherpausen gelten grundsätzlich als Teil der regulären Pause – aber die Ausgestaltung liegt im Einzelfall.
Eine bewährte Methode: kurze „Zigarettenlängen“ statt einer dauerhaften Pause. Bei 30 Minuten Gesamtpause könnten also mehrere Minipausen à 5 Minuten machbar sein – wenn es zeitlich passt.
Empfehlung: Zeiten ordentlich ein- und ausstempeln, sofern Zeiterfassung verfügbar ist. Ansonsten erfolgt die Abrechnung oft auf Vertrauensbasis – und die Praxis variiert stark zwischen Unternehmen.
Einige mögliche Szenarien im Betrieb:
Einheitliche Pausenzeiten
Raucher dürfen nur zu bestimmten Zeiten pausieren – etwa in der Mittagspause.
Kontingent über Schlüssel oder Raumzugang
In größeren Teams liegt oft ein Schlüssel für den Raucherraum vor. Wer ihn gerade hat, geht raus – alle anderen warten, bis er wieder zurück ist. So bleiben Abläufe flüssig und fair.
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In Unternehmen mit Betriebsrat erarbeitet man häufig kollektive Lösungen, um sowohl Raucher:innen als auch Nichtraucher:innen gerecht zu werden.
In kleineren Firmen gibt es oft informelle, persönlich abgestimmte Abmachungen.
Gleichbehandlung sowie Transparenz sind hierbei zentral – für ein harmonisches Miteinander.
Wer bewusst gegen Abmachungen verstößt, läuft Gefahr:
Abmahnung: Eine erste und deutliche Warnung.
Im Extremfall Kündigung: Bei grobem oder wiederholtem Regelbruch ist sogar eine Kündigung denkbar. Klingt hart? Ist rechtlich durchaus möglich – auch aufgrund der Auswirkungen auf Teamarbeit und Disziplin.
Thema |
Details |
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Gesetzliche Pause |
30 Minuten ab 9 Std. Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Std. |
Raucherpause |
Gilt als Teil der offiziellen Pause – ggf. aufgeteilt in kurze Intervalle |
Zeiterfassung |
Optimal: ein- und ausstempeln; andernfalls Vertrauen und informelle Absprache zentral |
Betriebliche Unterschiede |
Pausenzeiten frei oder geregelt per Raum-/Schlüsselsystem |
Beteiligte Kommunikation |
Betriebsrat oder individuelle Vereinbarung – ideal zur Konfliktvermeidung |
Konsequenzen bei Regelverstoß |
Abmahnung bis hin zur Kündigung möglich – je nach Schwere oder Wiederholung |
Raucherpause – früher selbstverständlich, heute sensible Angelegenheit. Die gesetzliche Pause ist klar, aber die konkrete Umsetzung ist Sache des Betriebs. Transparenz, faire Regelungen und gegenseitiger Respekt helfen, die Balance zu halten. Wer sich an vereinbarte Zeiten hält, schützt sich selbst und das Team.